Finden


Aktuelle Besucher

Wir haben 3 Gäste online

Jetzt handeln

Banner

Sponsor Anzeige

Banner

Patientenverfügung und Patientenvollmacht Planung - Vorsorgevollmacht | Drucken |
Beitragsseiten
Patientenverfügung und Patientenvollmacht Planung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Organspende
Bestattungsverfügung
Alle Seiten

 

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht, für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßen Hilfsbedürftigkeit eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Damit bestimmt allein der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die ihn vertreten sollen, wenn er nicht mehr im Stande ist, seine Aufgaben selbst wahrzunehmen.

Für den Fall von Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäften in Vermögensangelegenheiten z.B. Grundstück- oder Wohnungseigentum empfehlen wir Ihnen dringend  die Hilfe eines dafür spezialisierten Notars in Anspruch zu nehmen. Für Grundstücks- und Unternehmensgeschäfte, sowie Darlehnsaufnahme ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht zwingend. Für Bankgeschäfte reicht das Hinterlegen einer Bankvollmacht aus. Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Eheschließung, Testamentserrichtung, können nicht übertragen werden.

In der schriftlich zu erstellenden Vorsorgevollmacht, in welcher der oder die Bevollmächtigte und Bevollmächtigten eindeutig zu nennen sind, können Regelungen für die folgenden Bereiche getroffen werden:

  • Vermögensverwaltung, (Grundbucheintragungen - Empfehlung Notar)
  • Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten,
  • Gesundheitssorge,
  • Pflegebedürftigkeit,
  • Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten,
  • Post- und Fernmeldeverkehr,
  • Behörden,
  • Todesfall.

Bezeichnet wird der Bevollmächtigte am besten mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad oder Vergleichbarem, Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummern etc. und vor allem der originalen Unterschrift mit Datum des oder der Bevollmächtigten als bejahendes Zeichen dessen Vollmachtsübernahme.

Bei mehreren Vertrauenspersonen ist eine Rangfolge zur Gewichtung sinnvoll. Gleichzeitig sollte auch eine Möglichkeit zur Kontrolle der Aktivitäten der Vertrauensperson enthalten sein.

Die Erklärung und auch der Widerruf der Vollmacht setzen die ärztlich bestätigte Geschäftsfähigkeit des "Vollmachtgebers" voraus.